Länder-Guide · Aktualisiert Juni 2026

E-Rechnung Slowenien: e-SLOG, B2B-Pflicht

Slowenien macht die B2B-E-Rechnung ab 1. Januar 2028 verpflichtend. Die Nationalversammlung hat das Gesetz am 23. Oktober 2025 verabschiedet, nach mehreren Verschiebungen von ursprünglich 2026. Gute Nachricht für die Umsetzung: Die zunächst geplante Echtzeit-Meldepflicht wurde gestrichen, und neben dem nationalen Format e-SLOG ist auch die EN 16931 zugelassen.

TL;DR

B2B-Pflicht ab 1.1.2028 (Gesetz vom 23.10.2025, nach Verschiebung von 2026 und 2027). Formate: e-SLOG, EN 16931 oder andere anerkannte Standards, Austausch auch über Peppol. Keine Echtzeit-Meldepflicht (gestrichen). B2C bleibt unberührt. Vera erzeugt EN-16931-Rechnungen, die Slowenien akzeptiert, der Versand ist ein eigener Schritt.

Ab wann ist die E-Rechnung in Slowenien Pflicht?

Maßgeblich ist das Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen, das die Nationalversammlung am 23. Oktober 2025 verabschiedet hat. Es betrifft inländische B2B-Transaktionen. Ab 2028 werden Papierrechnungen im B2B nicht mehr akzeptiert.

DatumPflichtGeltungsbereich
1.1.2028B2B-E-Rechnunginländische B2B-Transaktionen

Formate und Meldepflicht

E-Rechnungen können im nationalen Standard e-SLOG, nach der EN 16931 oder in anderen international anerkannten Standards ausgestellt werden. Das Gesetz sieht den Austausch auch über Peppol vor. Die ursprünglich geplante Echtzeit-Meldung an die Finanzverwaltung FURS wurde in der finalen Fassung gestrichen.

Wie Vera für Slowenien hilft

Wichtig: Vera erzeugt die EN-16931-Rechnung und validiert vor dem Download. Da Slowenien EN 16931 als zulässiges Format akzeptiert, ist die Datei direkt nutzbar. Der Versand, etwa über Peppol, ist ein eigener Schritt.

Für die Rechnungserstellung nach EN 16931 ist Vera direkt nutzbar. Den Austauschweg, ob Peppol oder direkt, regelst du über deinen Versandkanal.

Häufige Fragen

Ab wann ist die B2B-E-Rechnung in Slowenien Pflicht?

Ab 1.1.2028. Das Gesetz wurde am 23.10.2025 verabschiedet, nach Verschiebungen von ursprünglich 2026 und 2027.

Welche Formate sind in Slowenien erlaubt?

e-SLOG, EN 16931 oder andere anerkannte Standards. Das Gesetz sieht auch den Austausch über Peppol vor.

Gibt es in Slowenien eine Echtzeit-Meldepflicht?

Nein. Die ursprünglich geplante Echtzeit-Meldung an die FURS wurde in der finalen Fassung gestrichen.

Gilt die Pflicht auch für B2C?

Nein, nur B2B. Für Privatkunden bleiben Papierrechnungen möglich, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine elektronische akzeptiert.

Erzeugt Vera slowenische E-Rechnungen nach EN 16931?

Ja. Da Slowenien EN 16931 akzeptiert, ist die Datei nutzbar. Der Versand über Peppol ist ein eigener Schritt.

EN-16931-Rechnungen für Slowenien

Vera erzeugt die EN-16931-Datei im Browser, validiert vor dem Download. Slowenien akzeptiert dieses Format, den Versand über Peppol regelst du über deinen Kanal.

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