Leitfaden · Aktualisiert Mai 2026

E-Rechnung Pflicht 2025, 2027, 2028: wer, wann, welches Format

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht greift gestaffelt ab 2027 und 2028, je nach Umsatz. Wer welches Format wann braucht, was Übergangsfristen erlauben und welche Stolpersteine in der Praxis auftauchen, steht hier.

TL;DR

Seit 1.1.2025 muss jedes deutsche B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab 1.1.2027 müssen Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € auch in diesem Format versenden. Ab 1.1.2028 gilt die Versandpflicht für alle (Kleinunternehmer ausgenommen).

Was zählt rechtlich als „E-Rechnung"?

Seit 1.1.2025 unterscheidet das Umsatzsteuergesetz in §14 zwei Kategorien:

Der entscheidende Punkt: ein PDF mit eingebetteten XML-Daten kann eine E-Rechnung sein (das macht ZUGFeRD / Factur-X), ein PDF ohne XML ist eine „sonstige Rechnung", auch wenn es mit einem ERP-System erstellt wurde.

Quelle: Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, geänderter §14 UStG. Begleitendes BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 mit konkreten Auslegungshinweisen.

Die drei Stichtage

Ab Empfangen müssen Versenden müssen
1.1.2025 Alle inländischen B2B-Unternehmen Noch keine Pflicht. Papier / PDF mit Empfänger-Zustimmung weiter zulässig.
1.1.2027 Unverändert: alle Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €
1.1.2028 Unverändert: alle Alle inländischen B2B-Unternehmen (Kleinunternehmer §19 ausgenommen)

Wichtig zur Lesart: die Empfangspflicht greift sofort und ist die echte Disruption. Auch wenn dein Geschäft noch ausschließlich PDFs versendet, kann jeder deiner Geschäftspartner ab 1.1.2025 eine strukturierte E-Rechnung schicken, und du musst sie verarbeiten können.

Wer ist betroffen, und wer ausgenommen?

Betroffen: jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das Rechnungen an andere inländische Unternehmen ausstellt oder erhält. Rechtsform spielt keine Rolle. Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH, AG, Verein mit unternehmerischer Tätigkeit, alle fallen darunter.

Nicht betroffen / Ausnahmen:

Welche Formate sind erlaubt?

Jedes Format, das EN16931 erfüllt. In der deutschen Praxis sind das vier Routen:

Format Was es ist Wofür typisch
XRechnung CIUS (engere Variante) von EN16931, reines XML (UBL 2.1 oder CII D16B) B2G (öffentliche Hand), Bund / Länder, große Industrieunternehmen
ZUGFeRD / Factur-X Hybrid-PDF mit eingebettetem CII-XML. Ab Profil BASIC EN16931-konform. B2B-Mittelstand, internationaler Versand DE↔FR
Peppol BIS Billing 3.0 UBL-XML, übertragen über das Peppol-Netzwerk Grenzüberschreitende EU-Transaktionen, große ERP-Systeme
Plain UBL / CII Reines EN16931-konformes XML ohne CIUS Großunternehmen mit eigener EDI-Infrastruktur
Stolperfalle: ZUGFeRD-Profil MINIMUM und BASIC WL unterschreiten EN16931 und gelten nicht als E-Rechnung. Wenn dein Software-Anbieter „ZUGFeRD" verspricht, frag explizit nach dem Profil. Alles ab BASIC ist konform.

Was bedeutet „empfangen können" konkret?

Die Empfangspflicht ist niedrigschwellig formuliert: du musst eine E-Mail-Adresse für E-Rechnungen bereithalten und die strukturierte Datei lesbar machen können. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 stellt klar:

Was viele übersehen: die 10-jährige Aufbewahrungspflicht gilt für die strukturierte Originaldatei, nicht für deren Visualisierung. Wenn dein E-Mail-Postfach in fünf Jahren gelöscht wird, fehlt das Original. Das ist ein GoBD-Verstoß.

Übergangsregeln 2025 bis 2027

Bis zur vollen Versandpflicht 2028 gelten gestaffelte Ausnahmen für „sonstige Rechnungen" (Papier, PDF), aber nur mit Zustimmung des Empfängers:

Zeitraum Zulässig statt strukturierter E-Rechnung
1.1.2025 – 31.12.2026 Papier / PDF / EDI mit Zustimmung des Empfängers, für alle Unternehmen.
1.1.2027 – 31.12.2027 Papier / PDF / EDI mit Zustimmung, nur noch für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Größere Unternehmen müssen strukturiert versenden.
ab 1.1.2028 Nichts mehr (außer den oben genannten Ausnahmen für Kleinbeträge, Kleinunternehmer, steuerfreie Umsätze).

Die Zustimmung des Empfängers muss nicht schriftlich sein, eine stillschweigende Annahme reicht (z. B. wenn der Kunde die PDF-Rechnung kommentarlos bezahlt). Trotzdem solltest du im Streitfall belegen können, dass die PDF akzeptiert wurde.

Was passiert wenn du nicht umstellst?

Es gibt im Wachstumschancengesetz keine direkten Bußgelder für formal falsche Rechnungen. Der wirtschaftliche Druck ist trotzdem real und kommt aus zwei Richtungen:

Bei B2G (Bund und alle Bundesländer) ist das Bild härter. Dort werden seit 27.11.2020 ohnehin nur strukturierte E-Rechnungen über XRechnung-Portale akzeptiert. PDF-Rechnungen werden ohne Diskussion automatisch zurückgewiesen.

Wie du jetzt umstellst

Drei Realitätsstufen, gestaffelt nach Größe und Buchhaltungs-Workflow:

Solo-Selbständige und Kleinunternehmen bis ~10 Rechnungen pro Monat

Browser-Tools reichen. Du brauchst kein ERP. Vera, easybill oder lexoffice-Lite erstellen XRechnung oder ZUGFeRD in einem Schritt. Achte darauf, dass die XRechnung-Pflichtfelder sauber befüllt werden: Käuferreferenz, Leitweg-ID bei B2G, korrekte USt-IdNr bei innergemeinschaftlichen Umsätzen.

KMU mit etablierter Buchhaltung (Lexware, sevDesk, DATEV)

Bestehender Hersteller hat in den meisten Fällen ein E-Rechnungs-Modul nachgerüstet. Frag nach dem unterstützten Profil. Viele liefern ZUGFeRD BASIC, das gerade so EN16931-konform ist, aber nicht alle EN16931-Felder befüllt. Für reines B2G brauchst du XRechnung.

Mittelstand mit eigenem ERP

SAP, Microsoft Dynamics, abas und vergleichbare Systeme haben Module für strukturierte Rechnungen, oft als ZUGFeRD oder über separates Output-Management. Wenn du grenzüberschreitend nach FR, IT, PL versendest, lohnt sich Peppol-Anschluss über einen Peppol Access Point.

Praxis-Tipp: Validiere jede neue Rechnungsausgabe einmal mit dem offiziellen KoSIT-Validator (kostenlos) oder einem äquivalenten Online-Tool. Schematron-Regeln sind streng. Tools die nur „XRechnung" als Häkchen anbieten, ohne Validierung gegen die Regelsätze, scheitern in der Praxis am Empfänger.

Häufige Fragen

Bin ich als Kleinunternehmer von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Empfangen ja, versenden nein. Seit 1.1.2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer nach §19 UStG. Beim Versand sind Kleinunternehmer durch §34a UStDV von der Pflicht ausgenommen und dürfen weiterhin „sonstige Rechnungen" (z. B. PDF) ausstellen.

Was zählt rechtlich als E-Rechnung, reicht ein PDF per E-Mail?

Nein. „E-Rechnung" im Sinne des §14 UStG ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das den Anforderungen der Europäischen Norm EN16931 entspricht. PDF und Word-Dokumente sind seit 1.1.2025 „sonstige Rechnungen", nur noch eingeschränkt und mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.

Welche Formate sind in Deutschland zulässig?

Jedes EN16931-konforme Format. In der Praxis: XRechnung (CIUS auf UBL oder CII), ZUGFeRD ab Profil BASIC (Hybrid-PDF mit CII-XML), Factur-X (französischer Zwilling von ZUGFeRD), und über Peppol-Netzwerk Peppol BIS Billing 3.0. Nicht erlaubt: ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL, sie unterschreiten EN16931.

Was passiert wenn ich nach Ablauf der Übergangsfrist noch PDFs versende?

Der Empfänger kann den Vorsteuerabzug verweigern, die Rechnung gilt formal als nicht ordnungsgemäß. Praktisch bedeutet das: dein Kunde wird die Rechnung beanstanden, Zahlung verzögert sich, und du musst neu in strukturiertem Format ausstellen. Bußgelder sind im Gesetz nicht direkt vorgesehen, der wirtschaftliche Druck kommt vom Empfänger.

Ist die E-Rechnungspflicht auf B2B beschränkt, oder gilt sie auch B2C?

Reine B2B-Pflicht. Rechnungen an private Endkunden (B2C) bleiben formfrei. Die Pflicht greift bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen, beide Beteiligten müssen in Deutschland ansässig sein.

Wie verhält sich die deutsche Pflicht zur EU-ViDA-Reform 2030?

Die deutsche B2B-Pflicht ist nationaler Vorläufer der ViDA-Reform. ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, beschlossen im EU-Rat im März 2025) erweitert ab 1.7.2030 auf grenzüberschreitende B2B-Transaktionen in der gesamten EU mit Digital Reporting Requirements. Wer 2025–2028 in Deutschland strukturierte Rechnungen umsetzt, ist 2030 für ViDA gerüstet.

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