Leitfaden · Aktualisiert Mai 2026

OSS-Schwelle: wann du dich registrieren musst und was die meisten falsch tracken

Die 10.000-Euro-Schwelle für One-Stop-Shop klingt einfach. Sie ist es nicht. Die Schwelle gilt EU-weit gesamt, nicht pro Land. Und sie greift sofort, mit der einen Lieferung die sie überschreitet, nicht erst im nächsten Geschäftsjahr.

TL;DR Sobald deine grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in der gesamten EU 10.000 € im Kalenderjahr überschreiten, gilt das Bestimmungslandprinzip: die USt richtet sich nach dem Empfängerland. Du kannst dich entweder in jedem Empfängerland separat registrieren oder das OSS-Verfahren nutzen, das alle Meldungen zentral über das BZSt-Portal abwickelt. Was zur Schwelle zählt: innergemeinschaftliche B2C-Fernverkäufe plus elektronisch erbrachte Dienstleistungen an EU-Privatkunden. B2B, Inland und Drittland zählen nicht mit.

Was ist die OSS-Schwelle eigentlich?

Bis Juli 2021 gab es 26 verschiedene Lieferschwellen, eine pro EU-Mitgliedstaat, jeweils zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Wer aus Deutschland nach Frankreich verkaufte, brauchte den lokalen 35.000-Euro-Trigger erst zu prüfen, wenn das Volumen dorthin signifikant wurde.

Die EU hat das mit der E-Commerce-Reform vom 1. Juli 2021 vereinheitlicht: eine einzige, EU-weite Schwelle von 10.000 Euro, gemessen über alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze hinweg. Wer die reißt, schuldet die Umsatzsteuer im Empfängerland. Wer nicht, bleibt im Herkunftsland.

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist die optionale Vereinfachung dahinter: statt sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren und dort Meldungen einzureichen, gibst du eine einzige Quartalsmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Das BZSt verteilt die Steuer an die jeweiligen Empfängerstaaten.

Welche Umsätze zählen zur Schwelle?

Die 10.000-Euro-Schwelle ist enger definiert als viele glauben. Sie umfasst nur zwei Kategorien:

Nicht in die Schwelle:

Wird oft übersehen: ein einziger Werkstatt-Besuch in Wien zählt nicht, ein SaaS-Abo an einen österreichischen Privatkunden aber schon. Die Kategorie „elektronisch erbrachte Dienstleistung" ist im Anhang II der EU-MWSt-Systemrichtlinie definiert.

Wie berechnest du die Schwelle korrekt?

Die Schwelle wird über das gesamte Kalenderjahr kumuliert über alle EU-Länder hinweg. Nicht pro Land, nicht pro Quartal, nicht pro Kunde.

Beispiel, Schwelle wird gerissen:

Januar–März, Lieferungen nach Frankreich (B2C)3.200 €
April–Mai, Lieferungen nach Österreich (B2C)2.800 €
Juni, SaaS-Abos an EU-Privatkunden2.400 €
Juli, Lieferung nach Spanien (B2C)1.900 €
Gesamt grenzüberschreitende EU-B2C-Umsätze10.300 €
→ Schwelle überschritten am 12. Juli+300 €

Im Beispiel reißt die Spanien-Lieferung am 12. Juli die Schwelle. Ab dieser einen Lieferung muss die spanische USt (21 %) angewendet werden, nicht die deutsche (19 %). Alle weiteren EU-B2C-Umsätze des Jahres folgen dem Bestimmungslandprinzip.

Beispiel, Schwelle nicht gerissen:

Lieferungen nach Frankreich (B2C)4.100 €
Lieferungen nach Italien (B2C)3.500 €
B2B-Lieferungen mit gültiger USt-IdNr12.800 €
Gesamt für Schwellen-Berechnung7.600 €
→ unter 10.000 €, Schwelle nicht gerissen

Die 12.800 € B2B-Umsätze zählen nicht mit. Solange B2C unter 10.000 € bleibt, gilt deutsche USt auf allen Lieferungen, keine OSS-Meldung nötig.

Was passiert genau bei Überschreitung?

Drei Dinge ändern sich ab dem Trigger-Umsatz:

  1. Der USt-Satz wechselt. Du musst den Steuersatz des Empfängerlandes auf der Rechnung ausweisen. Frankreich 20 %, Italien 22 %, Polen 23 %, Schweden 25 %.
  2. Du musst im Empfängerland melden. Entweder über OSS zentral beim BZSt, oder durch lokale Registrierung und nationale USt-Voranmeldung.
  3. Lokale Rechnungsregeln greifen. Manche EU-Länder haben strengere Anforderungen an den Rechnungsinhalt für Versandhandels-B2C als Deutschland.

Rückwirkend? Nein. Die ersten 9.999 Euro grenzüberschreitende Umsätze bleiben unter deutscher USt versteuert. Erst die konkrete Lieferung, die die Schwelle reißt, wechselt das Regime.

Im Folgejahr? Wenn du die Schwelle in einem Kalenderjahr reißt, gilt das Bestimmungslandprinzip auch im Folgejahr ab dem ersten EU-B2C-Umsatz, unabhängig vom Volumen. Die Schwelle „resetted" sich erst nach zwei vollen Kalenderjahren unter 10.000 €.

OSS-Meldung vs lokale Registrierung

Wenn du die Schwelle reißt, hast du zwei Wege:

AspektOSS-VerfahrenLokale Registrierung
AnmeldungEinmalig beim BZSt (Online-Portal)Separat in jedem Empfängerland
Meldung1× pro Quartal zentralPro Land: monatlich oder quartalsweise nach lokalen Regeln
SpracheDeutschLandessprache des Empfängerlandes
SteuersatzNach EmpfängerlandNach Empfängerland
Steuerberater nötig?OptionalPraktisch immer
Sinnvoll beiViele Länder, wenig Volumen pro LandWenige Länder, hohes Volumen je Land
Vorsteuer-Abzug im EmpfängerlandNicht möglich (separate Antrag)Möglich via lokale Erklärung

Für die meisten kleineren und mittleren Online-Shops ist OSS die richtige Wahl. Eine Quartalsmeldung, deutsche Sprache, kein Steuerberater im Ausland. Lokale Registrierung lohnt sich nur, wenn du in einem einzelnen EU-Land hohe Umsätze hast UND dort regelmäßig Vorsteuer-Beträge anfallen, die du gegenrechnen willst.

Wie meldest du dich beim OSS an?

  1. BZSt Online-Portal Zugang einrichten Über das BZSt-Portal mit Elster-Zertifikat oder neuem Personalausweis (eID) anmelden. Wenn du noch keinen Elster-Account hast, beantragen. Das dauert 2 bis 3 Wochen.
  2. OSS-Anmeldung im Portal stellen Pfad: Steuerverwaltung → Internationale Steuersachen → OSS. Anmeldung ist quartalsweise möglich, gilt ab dem Folgequartal.
  3. Quartalsmeldung vorbereiten Pro Quartal: Aufstellung aller OSS-pflichtigen Umsätze, getrennt nach Empfängerland und Steuersatz. Stichtage: 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar (Folgejahr).
  4. Quartalsmeldung einreichen Bis zum letzten Tag des auf das Quartal folgenden Monats. Beispiel: Q1 (Jan–Mär) muss bis 30. April gemeldet sein.
  5. Zahlung an BZSt überweisen Gesamtbetrag wird gesammelt an BZSt überwiesen. Das BZSt verteilt das Geld an die einzelnen Mitgliedstaaten weiter. Keine Direktüberweisungen ans Ausland nötig.

Die häufigsten Fehler beim OSS-Tracking

Fünf Fehler sehen wir in Reviews immer wieder:

  1. Schwelle pro Land getrackt statt EU-gesamt. Viele E-Commerce-Tools zeigen die Schwelle als „Country Threshold" und alarmieren erst bei 10.000 € pro Land. Falsch. Die Summe zählt.
  2. B2B-Umsätze mit eingerechnet. Standardverhalten vieler Shop-Systeme: alle ausländischen Umsätze landen in der OSS-Berechnung. Korrekt wäre nur das, wofür keine gültige USt-IdNr vorliegt (also B2C).
  3. Trigger-Tag verpasst. Wer nicht in Echtzeit trackt, merkt erst bei der nächsten USt-Voranmeldung, dass die Schwelle gerissen wurde. Dann sind schon Wochen lang falsche Steuersätze auf Rechnungen.
  4. OSS-Anmeldung zu spät. Die Anmeldung gilt ab dem nächsten Quartal. Wer im April die Schwelle reißt und sich erst im Juni anmeldet, hat ein Loch von April bis Juni ohne OSS-Berechtigung. Lieferungen in dem Zeitraum müssen über lokale Registrierung gemeldet werden.
  5. Folgejahres-Pflicht ignoriert. Wer die Schwelle 2025 reißt, ist 2026 auch OSS-pflichtig, selbst wenn 2026 nur 3.000 € grenzüberschreitend umgesetzt werden. Erst zwei volle Jahre unter 10.000 € beenden die OSS-Pflicht.

Häufige Fragen

Zählt die 10.000-Euro-Schwelle pro Land oder gesamt?

Gesamt. Die Schwelle ist die Summe aller grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in alle anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen, nicht pro Land. Wer 6.000 Euro nach Frankreich und 5.000 Euro nach Österreich liefert, hat die Schwelle bereits überschritten.

Was zählt zur OSS-Schwelle dazu?

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten plus elektronisch erbrachte Dienstleistungen an EU-B2C-Kunden. B2B-Umsätze, Inlandsumsätze und Lieferungen an Drittländer zählen nicht mit.

Was passiert beim Überschreiten der Schwelle?

Ab dem ersten Umsatz, der die Schwelle überschreitet, gilt das Bestimmungslandprinzip. Du musst die USt des Empfängerlandes auf der Rechnung ausweisen und entweder dich im Empfängerland registrieren oder das OSS-Verfahren nutzen.

Wann genau wechselt der Steuersatz?

Mit dem Umsatz, der die Schwelle überschreitet, nicht erst ab dem nächsten Geschäftsjahr. Wer am 15. Juli mit einer 200-Euro-Lieferung die 10.000-Euro-Schwelle überschreitet, muss ab dieser einen Lieferung den Steuersatz des Empfängerlandes berechnen.

Lohnt sich freiwillige OSS-Anmeldung vor Schwellen-Überschreitung?

Bei wachsenden Online-Shops oft ja. Wer absehbar die Schwelle reißen wird, vereinfacht das Setup durch durchgehende OSS-Nutzung. Das spart Buchhaltungs-Brüche mitten im Geschäftsjahr.

Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?

OSS (Union Scheme) gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe innerhalb der EU. IOSS (Import One-Stop-Shop) gilt für Lieferungen aus Drittländern an EU-Verbraucher bis 150 Euro Warenwert. Beide werden über das BZSt verwaltet, sind aber separate Verfahren.

Was passiert wenn ich die OSS-Quartalsmeldung verpasse?

Verspätungszuschläge nach § 152 AO können fällig werden. Das BZSt mahnt typischerweise nach 14 Tagen. Bei wiederholter Säumnis droht der Ausschluss aus dem OSS-Verfahren. Dann musst du dich rückwirkend in jedem Empfängerland einzeln registrieren.

OSS-Schwelle automatisch tracken

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