Leitfaden · Aktualisiert Mai 2026

ViDA 2030 erklärt: was sich ändert, wann es greift, wie du dich vorbereitest

Die EU hat im März 2025 die größte Mehrwertsteuer-Reform seit der Einführung der Binnenmarkt-Regeln 1993 beschlossen. Drei Säulen, drei Stichtage zwischen 2028 und 2030. Was wirklich drinsteckt und was du jetzt vorbereiten solltest.

TL;DR ViDA (VAT in the Digital Age) modernisiert die EU-Mehrwertsteuer in drei Säulen: Digital Reporting Requirements ab 1.7.2030 (strukturierte E-Rechnung plus Echtzeit-Meldung für grenzüberschreitende intra-EU B2B-Umsätze), Single VAT Registration ab 1.7.2028 (eine USt-Registrierung im Heimatland reicht für die meisten Fälle), Platform Economy ab 1.7.2028 (Plattformen wie Airbnb und Uber werden zum „deemed supplier" und führen USt selbst ab). Nationale Mandate wie das deutsche Wachstumschancengesetz laufen parallel und greifen früher.

Was ist ViDA und wer hat es beschlossen?

ViDA steht für „VAT in the Digital Age" und ist ein Reformpaket der EU-Kommission, das am 11. März 2025 vom EU-Rat einstimmig beschlossen wurde. Es ergänzt und ersetzt Teile der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) und der EU-Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (Verordnung 282/2011).

Das Paket besteht aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsverordnung, die in den Mitgliedstaaten ab unterschiedlichen Stichtagen wirksam werden. Die zentralen Daten: 1. Juli 2028 und 1. Juli 2030. Manche Mitgliedstaaten können einzelne Bestimmungen bis 1. Januar 2030 oder 1. Januar 2035 hinauszögern, aber die Grundstruktur ist verbindlich.

ViDA ist kein nationales Gesetz. Es ist EU-Recht, das in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das deutsche Umsetzungsgesetz wird 2027 oder 2028 erwartet. Konkrete deutsche Vorschriften liegen noch nicht vor, die EU-Vorgaben sind aber bindend.

Die drei Säulen im Detail

ViDA gliedert sich in drei thematisch getrennte Säulen, die unabhängig voneinander wirken. Du kannst von einer betroffen sein, ohne mit den anderen zu tun zu haben.

Säule 1
Digital Reporting Requirements (DRR)
Stichtag: 1. Juli 2030
Verpflichtende strukturierte E-Rechnung plus fast-Echtzeit-Meldung an die nationale Steuerbehörde für grenzüberschreitende intra-EU B2B-Umsätze. Format: EN-16931-kompatibel (XRechnung, Peppol BIS, Factur-X). Meldungs-Frist: 10 Tage. Ersetzt die heutige Zusammenfassende Meldung.
Säule 2
Single VAT Registration
Stichtag: 1. Juli 2028
Eine USt-Registrierung im Heimatland soll für deutlich mehr Geschäftsmodelle ausreichen. OSS wird erweitert auf zusätzliche Geschäftsfelder, IOSS wird reformiert, das Verfahren für Konsignationslager fällt weg. Mehrfach-Registrierungen für Amazon FBA EFN/PAN-EU sollen damit für viele Händler überflüssig werden.
Säule 3
Platform Economy
Stichtag: 1. Juli 2028, verlängerbar bis 1. Januar 2030
Online-Plattformen für kurzfristige Unterkunftsvermietung (Airbnb, Booking.com) und Personenbeförderung (Uber, FreeNow) werden zum „deemed supplier", wenn die anbietende Person nicht USt-pflichtig ist. Die Plattform zieht die USt selbst ein und führt sie an die Behörde ab.

Digital Reporting Requirements (DRR)

Die DRR-Säule ist die einschneidendste Änderung für die Mehrheit der Unternehmen. Ab 1. Juli 2030 muss jede grenzüberschreitende intra-EU B2B-Rechnung folgendes erfüllen:

DRR betrifft nur grenzüberschreitende intra-EU B2B-Umsätze, also Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Unternehmen in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Inlandsumsätze, B2C-Geschäfte und Drittlandexporte fallen nicht direkt unter DRR.

Aber: Mitgliedstaaten dürfen für innerstaatliche B2B-Umsätze eigene Mandate erlassen, die strukturierte E-Rechnungen vorschreiben, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die EU-Kommission nötig ist. Genau diesen Spielraum nutzen Deutschland (Wachstumschancengesetz), Frankreich (Réforme Facturation Électronique) und Polen (KSeF) bereits.

Vera generiert EN-16931-konforme E-Rechnungen (XRechnung, Peppol BIS, Factur-X). Die DRR-Übermittlung an die Behörde ist eine separate Schicht (nationale Schnittstelle oder Peppol-Access-Point) und wird zur gegebenen Zeit ergänzt.

Single VAT Registration

Heute musst du dich in jedem EU-Land separat registrieren, wenn du dort Lagerbestände führst, Versendungslieferungen tätigst oder bestimmte Dienstleistungen erbringst. Amazon-FBA-Händler mit PAN-EU haben oft sieben oder acht USt-Registrierungen parallel.

Ab 1. Juli 2028 weitet ViDA das OSS-Verfahren so aus, dass eine USt-Registrierung im Heimatland für die meisten dieser Fälle reicht. Konkret:

Reverse Charge nach Art. 196 MwSt-SystRL wird verbindlich für mehr grenzüberschreitende B2B-Lieferungen, was lokale Registrierungs-Pflichten weiter reduziert.

Platform Economy

Die Platform-Economy-Säule trifft nur zwei spezifische Bereiche: kurzfristige Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung. Sie wirkt sich auf Plattform-Betreiber aus, nicht direkt auf typische E-Commerce-Händler.

Ab 1. Juli 2028 (mit Verlängerungsoption bis 1. Januar 2030) gilt für diese Plattformen:

Wer eine eigene Plattform mit diesen Geschäftsmodellen betreibt, sollte die USt-Erfassung und -Abführung als Plattform-Funktion einplanen. Wer als Anbieter (Vermieter, Fahrer) auf solchen Plattformen aktiv ist, sollte die Abrechnungslogik der Plattform kennen, die USt wird ab 2028 vor der Auszahlung einbehalten.

Vollständiger Zeitplan

DatumWas passiert
11.3.2025ViDA-Paket vom EU-Rat einstimmig beschlossen
Frühestens 2025Mitgliedstaaten dürfen innerstaatliche B2B-Mandate ohne Vorab-Genehmigung der EU-Kommission einführen
1.1.2025Deutschland: B2B-Empfangspflicht für strukturierte E-Rechnungen (national, separat von ViDA)
1.7.2028Säule 2: Single VAT Registration tritt in Kraft. OSS wird ausgeweitet, IOSS reformiert, Konsignationslager-Regelung endet
1.7.2028Säule 3: Platform Economy. Mitgliedstaaten dürfen bis 1.1.2030 verzögern
1.1.2027Deutschland: B2B-Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € (Wachstumschancengesetz, national)
1.1.2028Deutschland: B2B-Versandpflicht für alle Unternehmen (Wachstumschancengesetz, national)
1.7.2030Säule 1: Digital Reporting Requirements (DRR) tritt EU-weit in Kraft. Pflicht-E-Rechnung plus 10-Tage-Echtzeit-Meldung für intra-EU B2B
2030 – 2035Verschiedene Übergangs- und Anpassungsfristen für einzelne Mitgliedstaaten

ViDA vs nationale Mandate

ViDA ist EU-Recht und gilt überall einheitlich für grenzüberschreitende Umsätze. Daneben existieren nationale Mandate für innerstaatliche B2B-Umsätze, die früher und oft strenger greifen:

Wer in mehreren dieser Länder Umsätze tätigt, muss heute schon parallel verschiedene Formate und Übermittlungswege beherrschen. ViDA wird die EU-Formate vereinheitlichen, aber die Übermittlungswege bleiben zunächst national unterschiedlich.

Vorbereitung in 5 Schritten

  1. Bestandsaufnahme deiner Rechnungs-Workflows Welche Rechnungen erstellst du heute? Welche per PDF, welche per Papier, welche strukturiert? Welche grenzüberschreitend? Auf welche Anteile entfallen sie?
  2. USt-Registrierungen prüfen In welchen EU-Ländern bist du heute registriert? Welche dieser Registrierungen werden mit Single VAT Registration ab 1.7.2028 obsolet? Stelle einen Migrationsplan auf, sodass du ab Q1 2028 anfangen kannst, Registrierungen kontrolliert auslaufen zu lassen.
  3. Software-Stack auf EN-16931-Fähigkeit prüfen Kann deine heutige Rechnungssoftware XRechnung, ZUGFeRD oder Peppol BIS generieren? Wenn nein, ist 2028 spät, aber 2030 unmöglich. Tools wie Vera produzieren EN-16931-konforme XML ohne Software-Migration.
  4. Kundendaten-Qualität anheben Strukturierte E-Rechnungen benötigen vollständige Käuferdaten: korrekte USt-IdNr mit Länderpräfix, vollständige Adresse, ggf. Bestellnummer. Ein E-Mail-PDF kommt mit Tippfehlern durch, ein KoSIT-validiertes XML nicht. Bereinige deine Stammdaten frühzeitig.
  5. Übermittlungs-Strategie planen Wirst du via E-Mail-Anhang versenden (geht bei DE-B2B), via Peppol-Access-Point (geht in vielen EU-Ländern) oder via nationaler Plattform (Chorus Pro in FR, SDI in IT, KSeF in PL)? Die Antwort hängt davon ab, in welchen Ländern du Kunden hast. Für reine DE-Kundschaft reicht zunächst E-Mail. Für grenzüberschreitend ab 2030: Peppol oder gleichwertig.

Häufige Fragen

Was ist ViDA und wann tritt es in Kraft?

ViDA (VAT in the Digital Age) ist ein EU-Reformpaket, das am 11. März 2025 vom EU-Rat beschlossen wurde. Es modernisiert die EU-Mehrwertsteuer und besteht aus drei Säulen mit gestaffelten Stichtagen zwischen 2028 und 2030. Die zentrale Änderung tritt am 1. Juli 2030 in Kraft: verpflichtende strukturierte E-Rechnungen plus Echtzeit-Meldung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU.

Muss ich durch ViDA jetzt schon E-Rechnungen versenden?

ViDA selbst macht E-Rechnungen erst ab 1.7.2030 für grenzüberschreitende intra-EU B2B-Umsätze verpflichtend. Aber nationale Mandate greifen früher. In Deutschland gilt seit 1.1.2025 die Empfangspflicht für B2B, ab 1.1.2027 die Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, ab 1.1.2028 für alle.

Was sind Digital Reporting Requirements (DRR)?

DRR ist die Pflicht zur fast-Echtzeit-Meldung jeder grenzüberschreitenden intra-EU B2B-Rechnung an die nationale Steuerbehörde. Ab 1.7.2030 ersetzt diese die heutige Zusammenfassende Meldung. Frist: bis zu 10 Tage nach Rechnungsausstellung. Das Format ist EN-16931-konform, also XRechnung, Peppol BIS, Factur-X oder kompatible Varianten.

Was ändert sich für Online-Plattformen wie Airbnb oder Uber?

Die Platform-Economy-Säule von ViDA verpflichtet Plattformen ab 1.7.2028 (verlängerbar bis 1.1.2030), die Umsatzsteuer für kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderung selbst einzuziehen und an die Behörde abzuführen, wenn die anbietende Person nicht USt-pflichtig ist. Die Plattform wird zum „deemed supplier".

Was bedeutet Single VAT Registration für mich?

Ab 1.7.2028 erweitert ViDA das OSS-Verfahren erheblich. Eine einzige USt-Registrierung im Heimatland soll für deutlich mehr Geschäftsfelder ausreichen, darunter B2C-Lieferungen aus Lagern in anderen EU-Ländern. Heute musst du dich oft mehrfach registrieren, wenn du Lager in Frankreich oder Italien betreibst (Amazon FBA EFN/PAN-EU). Das soll mit ViDA wegfallen.

Bleibt die 45-Tage-Frist für Rechnungsstellung?

Nein. ViDA verkürzt die Frist für die Ausstellung grenzüberschreitender B2B-Rechnungen drastisch: ab 1.7.2030 muss eine Rechnung spätestens 10 Tage nach dem steuerlichen Ereignis ausgestellt werden. Heute sind es 45 Tage. Die Echtzeit-Meldung an die Behörde folgt der Ausstellung dann ebenfalls innerhalb von 10 Tagen.

Wo finde ich den offiziellen ViDA-Text?

Die endgültige Fassung wurde am 11.3.2025 vom EU-Rat angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Reformpaket umfasst eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie, eine Verordnung zur Verwaltungszusammenarbeit und eine Durchführungsverordnung. Die Texte sind über EUR-Lex unter den Aktenzeichen 2022/0407 (Richtlinie), 2022/0408 (Verordnung) und 2022/0411 (Durchführungsverordnung) abrufbar.

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