Reverse-Charge-Rechnung schreiben: AE-Code, Pflichthinweis, VIES
Eine Reverse-Charge-Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, weil die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht. Damit das hält, müssen drei Dinge stimmen: eine in VIES gültige Käufer-USt-IdNr, der richtige Steuercode AE und der vorgeschriebene Hinweistext. Fehlt eines, kann die Steuerschuld zurück zum Aussteller wandern.
Reverse Charge bei innergemeinschaftlichem B2B nach Art. 196 MwSt-Richtlinie: keine USt, Steuercode AE mit 0 Prozent, Pflichthinweis Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Voraussetzung: am Rechnungsdatum in VIES gültige Käufer-USt-IdNr. Falscher Code S statt AE wird oft abgelehnt. Daneben §13b UStG für nationale Fälle. Vera prüft VIES, setzt AE und den Hinweis, validiert vor dem Download.
Wann Reverse Charge gilt
Der häufigste Fall ist die innergemeinschaftliche B2B-Leistung nach Art. 196 MwSt-Richtlinie: Erbringst du eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit gültiger USt-IdNr, schuldet der Empfänger die Steuer. Daneben gibt es nationale Reverse-Charge-Fälle nach § 13b UStG, etwa Bauleistungen oder bestimmte Lieferungen im Inland.
In vier Schritten
- Voraussetzungen prüfen Liegt eine innergemeinschaftliche B2B-Leistung vor, und hat der Käufer eine USt-IdNr aus einem anderen EU-Land? Nur dann greift Art. 196.
- USt-IdNr über VIES prüfen Prüfe die Käufer-USt-IdNr zum Rechnungsdatum in VIES. Format-gültig reicht nicht, sie muss aktiv sein. Dokumentiere das Ergebnis.
- Steuercode und Hinweis setzen Setze den Steuerkategorie-Code AE mit 0 Prozent und ergänze den Pflichthinweis, etwa Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Art. 196 MwSt-Richtlinie.
- Erzeugen und validieren Erzeuge die E-Rechnung und validiere sie. Code und Satz müssen widerspruchsfrei sein, sonst lehnt die Prüfung ab.
Häufige Fehler
- Falscher Code: S (Standard) mit 0 Prozent statt AE. Code und Satz widersprechen sich, die Prüfung schlägt fehl.
- USt-IdNr nicht aktiv: nur das Format geprüft, nicht der aktive VIES-Status am Rechnungsdatum.
- Hinweis fehlt: kein Text zur Steuerschuldumkehr. Technisch fällt das nicht immer auf, ein Prüfer beanstandet es aber.
Häufige Fragen
Wann gilt Reverse Charge?
Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen nach Art. 196 mit gültiger Käufer-USt-IdNr, sowie in nationalen Fällen nach §13b UStG.
Welcher Steuercode gehört auf die Rechnung?
Der Code AE mit 0 Prozent. S (Standard) mit 0 Prozent ist falsch und wird oft abgelehnt.
Welcher Hinweis muss auf der Rechnung stehen?
Ein Hinweis auf die Steuerschuldumkehr, etwa Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Art. 196 MwSt-Richtlinie.
Muss ich die USt-IdNr des Käufers prüfen?
Ja, am Rechnungsdatum in VIES. Ist sie nicht aktiv, kann die Steuerschuld zum Aussteller zurückwandern.
Hilft Vera bei Reverse-Charge-Rechnungen?
Ja, Vera prüft VIES, setzt AE mit 0 Prozent und den Pflichthinweis und validiert vor dem Download.
Reverse Charge korrekt, automatisch
Vera prüft die Käufer-USt-IdNr über VIES, setzt den Code AE und den Pflichthinweis und validiert vor dem Download.
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