E-Rechnung Frankreich: Factur-X, Pflicht ab 2026, Pflichtfelder
Frankreich macht die strukturierte B2B-E-Rechnung ab 1. September 2026 verpflichtend. Ab diesem Datum muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, große und mittlere Unternehmen müssen sie auch ausstellen. Das übliche Format ist Factur-X, übertragen wird über eine zugelassene Plattform (PA), nicht mehr über das staatliche Portal.
Stichtag 1.9.2026: empfangen müssen alle, ausstellen müssen große und mittlere Unternehmen. Kleine und Kleinstunternehmen stellen ab 1.9.2027 aus. Format: Factur-X (PDF plus CII-XML), alternativ UBL oder CII. Versand läuft über eine PA, da das PPF seit Oktober 2024 keine Plattform mehr betreibt. Vera erzeugt die Factur-X-Datei, die Übertragung über eine PA kommt separat dazu.
Ist die E-Rechnung in Frankreich Pflicht?
Ja, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Die Reform steht in Art. 26 des Finanzgesetzes 2024 und wird von der DGFiP (Direction générale des Finances publiques) umgesetzt. Der entscheidende Punkt: die Empfangspflicht trifft ab dem ersten Stichtag jedes Unternehmen gleichzeitig, die Ausstellungspflicht kommt in zwei Stufen.
| Datum | Pflicht | Wer betroffen |
|---|---|---|
| 1.9.2026 | Empfangen | Alle Unternehmen |
| 1.9.2026 | Ausstellen | Große und mittlere Unternehmen (ETI) |
| 1.9.2027 | Ausstellen | Kleine Unternehmen (PME) und Kleinstunternehmen |
Welches Format gilt?
Frankreich akzeptiert die drei EN-16931-konformen Syntaxen: Factur-X, UBL und CII. Factur-X ist das verbreitetste Profil. Es ist ein Hybrid aus einer sichtbaren PDF und einem eingebetteten CII-XML, sodass Menschen die Rechnung lesen und Empfangssysteme die Daten automatisch verarbeiten.
- Factur-X: PDF/A-3 mit eingebettetem CII-XML. Gleiche technische Basis wie das deutsche ZUGFeRD.
- UBL und CII: reine XML-Formate ohne PDF-Ebene, ebenfalls zulässig.
- EN 16931: die europäische Norm, auf der alle drei aufsetzen. Das französische Profil ist eine CIUS dieser Norm.
PPF, PA und e-reporting
Die Architektur hat sich Ende 2024 geändert. Ursprünglich sollte das staatliche Portal (PPF, Portail Public de Facturation) selbst Rechnungen versenden und empfangen. Am 15. Oktober 2024 hat die DGFiP entschieden, dass das PPF diese Rolle nicht übernimmt. Es führt jetzt nur noch das Empfänger-Verzeichnis und sammelt die Steuerdaten.
Versenden, Empfangen und Melden laufen über eine zugelassene private Plattform. Diese hieß bis Juli 2025 PDP (Plateforme de Dématérialisation Partenaire) und seitdem PA (Plateforme Agréée). Die Rolle ist gleich geblieben.
Getrennt von der E-Rechnung gibt es das e-reporting: für B2C-Umsätze und grenzüberschreitende Transaktionen meldest du Transaktionsdaten an die Verwaltung, auch wenn keine strukturierte B2B-Rechnung anfällt.
Pflichtfelder für Frankreich
Über die EN-16931-Pflichtfelder hinaus achtet das französische Profil besonders auf die Identifikation der Parteien per SIREN/SIRET und die Käufer-USt-IdNr.
| Feld | Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| SIRET / SIREN (Verkäufer) | Ja | Routing über das PPF-Verzeichnis. Scheme-ID 0009 im EndpointID. |
| Käufer-USt-IdNr (TVA) | Ja | Französische TVA-Nummer des Empfängers, am Rechnungsdatum gültig. |
| Käufer-SIREN | Empfohlen | Eindeutige Zuordnung des Empfängers im B2B-Fall. |
| Factur-X-Profil | Ja | Mindestens das Profil EN 16931 (nicht nur MINIMUM oder BASIC WL). |
Häufige Fehler
- Reine PDF verschickt: ohne eingebettetes XML ist es keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht.
- SIRET fehlt oder falsch: ohne korrekte Kennung findet das Verzeichnis den Empfänger nicht.
- Keine PA angebunden: die Datei ist gültig, aber niemand überträgt sie. Generierung und Versand sind zwei Schritte.
- Käufer-TVA nicht geprüft: eine am Rechnungsdatum ungültige USt-IdNr führt bei innergemeinschaftlichen Fällen zu Problemen mit der Steuerschuld.
Häufige Fragen
Ab wann ist die E-Rechnung in Frankreich Pflicht?
Ab 1. September 2026 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und große sowie mittlere Unternehmen müssen sie ausstellen. Kleine und Kleinstunternehmen müssen ab 1. September 2027 ausstellen.
Welches Format gilt in Frankreich?
Zulässig sind die EN-16931-konformen Formate Factur-X (Hybrid aus PDF und CII-XML), UBL und CII. Factur-X ist das in Frankreich am weitesten verbreitete Profil.
Was ist der Unterschied zwischen PPF und PA?
Das PPF führt seit Oktober 2024 nur noch das Empfänger-Verzeichnis und ist der Daten-Hub der Steuerverwaltung. Versenden, Empfangen und Melden läuft über eine zugelassene private Plattform, die PA (bis Juli 2025 PDP genannt).
Reicht eine PDF-Rechnung in Frankreich noch?
Nein. Ab dem jeweiligen Stichtag muss die Rechnung strukturiert sein und über eine PA laufen. Eine reine PDF ohne strukturierte Daten erfüllt die Pflicht nicht.
Übermittelt Vera meine Rechnung an die französische Verwaltung?
Nein. Vera erzeugt die Factur-X-Datei nach EN 16931 und validiert sie vor dem Download. Die Übertragung über eine PA ist ein separater Dienst, den du zusätzlich brauchst.
Factur-X für Frankreich aus dem Browser
Vera erzeugt die Factur-X-Datei nach EN 16931, mit SIRET und Käufer-TVA, validiert vor dem Download. Den Versand über deine PA hängst du danach an.
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