E-Rechnung für Freiberufler
Für Freiberufler ist die E-Rechnung weniger Aufwand, als sie klingt. Empfangen können musst du seit 2025, selbst ausstellen erst ab 2027 oder 2028, und als Kleinunternehmer bist du vom Ausstellen ganz befreit. Der einzige Punkt, der etwas Aufmerksamkeit braucht, sind Kunden im EU-Ausland.
Empfangen: Pflicht seit 1.1.2025, auch als Kleinunternehmer. Ausstellen: ab 1.1.2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) oder 1.1.2028, Kleinunternehmer befreit. EU-Auslandskunden: oft Reverse Charge mit VIES-Prüfung und Code AE. Vera erstellt E-Rechnungen und macht eingehende lesbar, mit kostenlosem Kontingent.
Deine Pflichten kurz
Zwei Daten zählen. Seit 1. Januar 2025 musst du im B2B E-Rechnungen empfangen, lesen und archivieren können. Selbst ausstellen musst du erst ab 1. Januar 2027, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 Euro lag, sonst ab 1. Januar 2028. Bist du Kleinunternehmer nach §19 UStG, bleibst du vom Ausstellen befreit und darfst weiter PDF oder Papier schicken.
Kunden im EU-Ausland
Arbeitest du für Unternehmen in anderen EU-Ländern, greift oft Reverse Charge nach Art. 196 MwSt-Richtlinie. Du weist keine Umsatzsteuer aus, brauchst aber eine in VIES gültige Käufer-USt-IdNr, den Steuercode AE und den Pflichthinweis. Das ist der häufigste Stolperstein für Freiberufler mit internationalen Kunden.
Häufige Fragen
Müssen Freiberufler E-Rechnungen ausstellen?
Umsatzsteuerpflichtige ab 1.1.2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) oder 1.1.2028. Kleinunternehmer sind befreit, müssen aber empfangen können.
Müssen Freiberufler E-Rechnungen empfangen können?
Ja, seit 1.1.2025, alle im B2B, auch Kleinunternehmer.
Was gilt bei Kunden im EU-Ausland?
Oft Reverse Charge nach Art. 196: keine USt, aber VIES-gültige Käufer-USt-IdNr, Code AE und Hinweistext.
Welches Tool passt für Freiberufler?
Eines, das E-Rechnungen erzeugt und eingehende lesbar macht, ohne Buchhaltungssoftware. Vera macht das im Browser, mit kostenlosem Kontingent.
E-Rechnung für Freiberufler, ohne Ballast
Vera erstellt XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS im Browser, prüft USt-IdNr über VIES und macht eingehende E-Rechnungen lesbar.
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