E-Rechnung Slowakei: Pflicht, E-Reporting, Peppol
Die Slowakei macht ab 1. Januar 2027 die strukturierte B2B-E-Rechnung für inländische Umsätze verpflichtend, zusammen mit einem nahezu echtzeitnahen E-Reporting an die Finanzverwaltung. Grundlage ist eine Novelle des MwSt-Gesetzes, die der Nationalrat am 9. Dezember 2025 beschlossen hat. Das Format folgt der EN 16931, der Austausch läuft über zertifizierte Peppol Access Points.
Inländische B2B-Pflicht ab 1.1.2027: strukturierte E-Rechnung plus E-Reporting an die Finanzverwaltung, Meldung spätestens 15 Tage nach Ausstellung oder Erhalt. Format: EN 16931 in UBL 2.1 oder CII über zertifizierte Peppol Access Points. PDF per Mail zählt dann nicht mehr. Innergemeinschaftlich ab 1.7.2030 (ViDA). Vera erzeugt die EN-16931-Datei, Versand über einen Access Point und die Meldung sind getrennt.
Ab wann ist die E-Rechnung in der Slowakei Pflicht?
Maßgeblich ist eine Novelle des slowakischen MwSt-Gesetzes Nr. 222/2004, die der Nationalrat am 9. Dezember 2025 beschlossen hat. Sie führt für inländische B2B-Transaktionen zwei Pflichten ein: die strukturierte E-Rechnung und das E-Reporting an die Finanzverwaltung.
| Datum | Pflicht | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| 1.1.2027 | E-Rechnung plus E-Reporting | inländische B2B-Transaktionen |
| 1.7.2030 | E-Rechnung plus E-Reporting | innergemeinschaftliche B2B-Umsätze (ViDA) |
Format, Peppol und E-Reporting
Rechnungen müssen der EN 16931 in UBL 2.1 oder CII entsprechen und über zertifizierte Peppol Access Points ausgetauscht werden. Eine einfache PDF per E-Mail gilt dann nicht mehr als gültige Rechnung. Beim E-Reporting sind ausgestellte und erhaltene Rechnungen spätestens 15 Tage nach Ausstellung oder Erhalt an die Finanzverwaltung zu melden.
Wie Vera für die Slowakei hilft
Für die Rechnungserstellung nach EN 16931 ist Vera direkt nutzbar. Den Versand über einen zertifizierten Access Point und die Meldung übernimmst du über einen Peppol-Dienstleister.
Häufige Fragen
Ab wann ist die B2B-E-Rechnung in der Slowakei Pflicht?
Ab 1.1.2027 für inländische B2B-Transaktionen, zusammen mit E-Reporting. Innergemeinschaftlich ab 1.7.2030 im Zuge von ViDA.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Pflicht?
Auf einer Novelle des MwSt-Gesetzes Nr. 222/2004, die der Nationalrat am 9.12.2025 beschlossen hat.
Welches Format gilt in der Slowakei?
EN 16931 in UBL 2.1 oder CII, ausgetauscht über zertifizierte Peppol Access Points. PDF per Mail zählt dann nicht mehr.
Was muss beim E-Reporting gemeldet werden?
Ausgestellte und erhaltene Rechnungen, spätestens 15 Tage nach Ausstellung oder Erhalt.
Erzeugt Vera slowakische E-Rechnungen nach EN 16931?
Ja, in UBL, validiert vor dem Download. Versand über einen Access Point und die Meldung sind eigene Schritte, Vera ist kein Access Point.
EN-16931-Rechnungen für die Slowakei
Vera erzeugt die EN-16931-Datei in UBL im Browser, validiert vor dem Download. Den Versand über einen Peppol Access Point und das E-Reporting übernimmst du über einen Dienstleister.
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