Länder-Guide · Aktualisiert Juni 2026

E-Rechnung Spanien: Crea y Crece, Pflicht, Fristen

Spanien hat die Fristen jetzt fixiert: Die verpflichtende B2B-E-Rechnung greift für große Unternehmen mit über 8 Mio. € Umsatz ab 1. Oktober 2027, für alle anderen ab 1. Oktober 2028. Grundlage ist das Gesetz Crea y Crece und die Durchführungsverordnung Real Decreto 238/2026, die seit dem 20. April 2026 in Kraft ist. Das Format folgt der EN 16931 in UBL.

TL;DR

B2B-Pflicht: große Unternehmen (über 8 Mio. € Umsatz) ab 1.10.2027, alle anderen Unternehmen und Selbständigen ab 1.10.2028, Meldung des Zahlungsstatus für Kleinere ab 1.10.2029. Grundlage: Crea y Crece (Ley 18/2022) plus RD 238/2026. Format: EN 16931 in UBL, ausgetauscht über eine öffentliche und private Plattformen. Vera erzeugt die EN-16931-Datei, die Übermittlung über die spanische Plattform ist getrennt.

Ab wann ist die E-Rechnung in Spanien Pflicht?

Die Pflicht ist nach Umsatz gestaffelt. Maßgeblich ist die Durchführungsverordnung Real Decreto 238/2026, die der Ministerrat am 24. März 2026 verabschiedet hat, im BOE am 31. März 2026 veröffentlicht und seit 20. April 2026 in Kraft. Die technischen Details regelt eine Ministerialverordnung, die zum 1. Oktober 2026 greift.

DatumPflichtWer betroffen
1.10.2027B2B-E-RechnungUnternehmen mit über 8 Mio. € Jahresumsatz
1.10.2028B2B-E-RechnungAlle übrigen Unternehmen und Selbständigen
1.10.2029Meldung des Zahlungsstatuskleinere Marktteilnehmer

Format und Plattformen

Rechnungen müssen dem semantischen Datenmodell EN 16931 in UBL-Syntax entsprechen. Spanien setzt auf ein Modell aus einer öffentlichen Plattform der Steuerverwaltung (AEAT) und privaten Plattformen, die Kopien untereinander und an die öffentliche Plattform weiterreichen. Das ist mehr als reines Erzeugen einer Datei, der Versand läuft über eine angebundene Plattform.

Crea y Crece gegenüber Verifactu

Zwei Regelwerke laufen parallel und werden oft verwechselt. Crea y Crece regelt die verpflichtende B2B-E-Rechnung zwischen Unternehmen. Verifactu betrifft die Anforderungen an zertifizierte Rechnungssoftware und manipulationssichere Aufzeichnungen, mit eigenen Fristen ab Januar 2027 für Körperschaftsteuerpflichtige und Juli 2027 für Selbständige.

Wie Vera für Spanien hilft

Wichtig: Vera erzeugt die EN-16931-Rechnung in UBL mit spanischer NIF und validiert vor dem Download. Die Übermittlung über die spanische Plattform und die Verifactu-Anforderungen an die Aufzeichnungssoftware deckt Vera nicht ab, das ist ein eigener Schritt über eine angebundene Lösung.

Für grenzüberschreitende B2B-Rechnungen nach EN 16931 ist Vera direkt nutzbar. Für den rein spanischen Inlandsfall über die nationale Plattform brauchst du zusätzlich eine angebundene Plattform.

Häufige Fragen

Ab wann ist die B2B-E-Rechnung in Spanien Pflicht?

Große Unternehmen (über 8 Mio. € Umsatz) ab 1.10.2027, alle anderen Unternehmen und Selbständigen ab 1.10.2028. Die Meldung des Zahlungsstatus für Kleinere kommt ab 1.10.2029 hinzu.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Pflicht?

Auf Crea y Crece (Ley 18/2022) und der Durchführungsverordnung RD 238/2026, in Kraft seit 20.4.2026. Die Ministerialverordnung mit den technischen Details greift zum 1.10.2026.

Welches Format gilt in Spanien?

EN 16931 in UBL-Syntax, ausgetauscht über eine öffentliche Plattform der AEAT und private Plattformen.

Was ist der Unterschied zwischen Crea y Crece und Verifactu?

Crea y Crece regelt die B2B-E-Rechnung, Verifactu die zertifizierte Rechnungssoftware. Zwei getrennte Regelwerke mit eigenen Fristen.

Erzeugt Vera spanische E-Rechnungen nach EN 16931?

Ja, in UBL mit spanischer NIF, validiert vor dem Download. Die Übermittlung über die spanische Plattform ist ein eigener Schritt.

EN-16931-Rechnungen für Spanien

Vera erzeugt die EN-16931-Datei in UBL mit spanischer NIF im Browser, validiert vor dem Download. Den Versand über die nationale Plattform übernimmst du danach über eine angebundene Lösung.

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