E-Rechnung ins EU-Ausland: was für dich gilt
Ab 2027 kommt in Deutschland die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen. Über einen Teil wird dabei selten gesprochen: Rechnungen an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern. Für sie gilt die deutsche Pflicht nicht, und die Pflichten der anderen Länder binden dich ohne Niederlassung dort fast nie. Ab Juli 2030 regelt dann die EU auch Rechnungen über die Grenze. Lasst uns das der Reihe nach entwirren.
Die deutsche Pflicht gilt nur, wenn du und dein Kunde beide in Deutschland ansässig seid. Für Kunden im EU-Ausland gilt bis Mitte 2030 die alte Regel: Papier geht immer, PDF oder E-Rechnung mit Zustimmung. Frankreich, Italien, Polen, Belgien, Kroatien und die Slowakei binden Verkäufer ohne Niederlassung nicht, auch nicht mit dortiger USt-Nummer. Offen sind Rumänien (mit USt-Registrierung wahrscheinlich betroffen) und Spanien (ungeklärt). Ab 1.7.2030 müssen alle Rechnungen an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern E-Rechnungen nach EN 16931 sein.
Die deutsche Pflicht gilt nicht für Auslandskunden
Die Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, gilt nur, wenn du und dein Kunde beide in Deutschland ansässig seid (§ 14 Abs. 2 UStG). Ansässig heißt: Sitz, Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte, die an der Leistung beteiligt ist. Ist einer von euch nicht in Deutschland ansässig, musst du keine E-Rechnung ausstellen (Abschnitt 14.1 Abs. 6 UStAE).
Für Rechnungen an Geschäftskunden im EU-Ausland gilt deshalb die alte Regel: Papier geht immer, PDF oder E-Rechnung per E-Mail mit Zustimmung deines Kunden (§ 14 Abs. 1 UStG). Die Frist bleibt der 15. des Folgemonats, für innergemeinschaftliche Lieferungen und für Leistungen, bei denen dein Kunde die Steuer schuldet (§ 14a UStG).
Was die anderen Länder verlangen
Die Pflichten der anderen Länder gelten fast überall nur für Unternehmen, die dort ansässig sind. Eine Umsatzsteuer-Nummer im Land reicht dafür meist nicht. Stand Oktober 2026, die Quellen stehen unten:
| Land | Pflicht im Land | Für dich ohne Niederlassung |
|---|---|---|
| Frankreich | Seit 1.9.2026 für große und mittlere Unternehmen, für kleinere ab 1.9.2027. Empfangen müssen alle. | Nein, auch nicht mit französischer USt-Nummer |
| Italien | Seit 2019, über das System SdI | Nein, auch nicht mit italienischer USt-Nummer |
| Polen | KSeF seit 1.2.2026 für große, seit 1.4.2026 für alle. Wer bis 10.000 PLN im Monat fakturiert, ab 1.1.2027. | Nein, auch nicht mit polnischer USt-Nummer |
| Spanien | Ab 6.10.2027 bei mehr als 8 Mio. € Umsatz, ab 6.10.2028 für alle | In der Regel nein, wenn dein Kunde die Steuer schuldet |
| Belgien | Seit 1.1.2026, Standardweg ist Peppol | Nein, auch nicht mit belgischer USt-Nummer |
| Kroatien | Seit 1.1.2026 | Nein, auch nicht mit kroatischer USt-Nummer |
| Rumänien | Seit 2024, über RO e-Factura | Ohne rumänische USt-Registrierung nein, mit Registrierung wahrscheinlich ja |
| Slowakei | Ab 1.1.2027 | Nein, auch nicht mit slowakischer USt-Nummer |
| Niederlande | Keine. Die Regierung plant eine Pflicht ab 1.7.2030, auch für Rechnungen über die Grenze. Ein Gesetz gibt es noch nicht. | Nein |
| Österreich | Keine B2B-Pflicht, nur bei Rechnungen an den Bund | Nein |
Griechenland fehlt in der Tabelle, weil wir dort bisher nur Sekundärquellen prüfen konnten. Für alle EU-Länder mit Format und Pflichtdatum siehe E-Rechnung in der EU: Länder, Pflichten, Fristen.
Warum dein Kunde trotzdem nach einer E-Rechnung fragt
In Italien und Frankreich muss dein Kunde deine Rechnung selbst an seine Steuerbehörde melden. Eine strukturierte Datei erspart ihm das Abtippen. Eine Pflicht für dich wird daraus nicht.
- Italien: Dein Kunde meldet deine Rechnung bis zum 15. des Folgemonats über SdI (Dokumenttypen TD17, TD18, TD19).
- Frankreich: Dein Kunde meldet den Einkauf per E-Reporting, große und mittlere Unternehmen seit 1.9.2026, kleinere ab 1.9.2027.
- Polen: Nichts im KSeF. Der Einkauf steht wie bisher in der USt-Meldung (JPK_VAT).
- Die übrigen Länder der Tabelle: Mit deiner PDF-Rechnung muss dein Kunde nichts Neues tun.
Ab 1. Juli 2030: die EU regelt Rechnungen über die Grenze
Ab dem 1. Juli 2030 müssen Rechnungen an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern E-Rechnungen sein. Beschlossen ist das seit März 2025, mit der EU-Richtlinie 2025/516, genannt ViDA („VAT in the Digital Age“). Was sich dann für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen ändert:
- Format: Die Rechnung muss eine E-Rechnung nach EN 16931 sein. Ein PDF zählt nicht mehr.
- Frist: Du hast 10 Tage nach der Leistung für die Rechnung. Heute ist es der 15. des Folgemonats.
- Meldung: Die Daten jeder Rechnung gehen beim Ausstellen an die Steuerbehörde. Die Zusammenfassende Meldung fällt weg.
- Folge: Fehlt die Meldung, kann die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung entfallen.
Was heißt das für dich? Wer 2027 oder 2028 für Kunden in Deutschland umstellt, sollte gleich ein Werkzeug wählen, das auch Rechnungen ins EU-Ausland nach EN 16931 schreibt. Sonst stellst du 2030 ein zweites Mal um. Mehr dazu im Ratgeber ViDA 2030.
Und für Kunden in Deutschland?
Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie für Leistungen ab dem 1. Januar 2028, bei mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr schon ab 2027 (§ 27 Abs. 38 UStG).
| Leistung in | Statt E-Rechnung erlaubt |
|---|---|
| 2025 und 2026 | Papier, oder PDF und andere Formate, wenn dein Kunde zustimmt. Die Rechnung muss bis 31.12.2026 raus. |
| 2027, dein Umsatz 2026 bis 800.000 € | Papier, oder PDF mit Zustimmung. Die Rechnung muss bis 31.12.2027 raus. |
| 2027, dein Umsatz 2026 über 800.000 € | Nur noch EDI mit Zustimmung, sonst E-Rechnung. |
| ab 2028 | Nichts mehr: E-Rechnung für alle, außer den Ausnahmen wie Kleinbeträgen bis 250 € und Kleinunternehmern. |
Gemeint ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG: netto, nach vereinnahmten Entgelten, ohne Verkäufe von Anlagevermögen. Die Zustimmung deines Kunden muss nicht schriftlich sein.
Ausnahmen, Formate und Folgen im Detail: E-Rechnung Pflicht 2025, 2027, 2028.
Was du jetzt tun kannst
- Umsatz 2026 prüfenBei mehr als 800.000 € netto brauchst du ab 1.1.2027 E-Rechnungen für Kunden in Deutschland. Darunter ab 1.1.2028.
- Empfang einrichtenEin Postfach für E-Rechnungen, ein Programm, das die Dateien lesbar anzeigt, und ein Archiv für die Originaldateien (acht Jahre, § 14b UStG).
- Deine Software fragenWelches Format, welches Profil? Bei ZUGFeRD reichen MINIMUM und BASIC-WL nicht.
- Kunden nach Ländern sortierenKunden in Deutschland: Pflicht ab deinem Stichtag. Kunden in Italien und Frankreich: fragen, ob sie eine strukturierte Datei möchten. Alle EU-Kunden: Pflicht ab 1.7.2030.
- Sonderfälle mit deiner Steuerberatung klärenEtwa Leistungen aus Dezember 2026 mit Rechnung im Januar 2027, Niederlassungen oder Umsatzsteuer-Registrierungen im Ausland.
Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 10. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuerberatung.
Womit du E-Rechnungen erstellen kannst
Meist brauchst du kein neues Programm. Viele Rechnungsprogramme erzeugen E-Rechnungen schon, du musst nur genau nachfragen.
- Deine bisherige Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware. Frag, welches Format und welches Profil sie erzeugt. „ZUGFeRD“ allein sagt nichts, denn MINIMUM und BASIC-WL reichen nicht. Frag auch, ob sie die Formate deiner Kunden im Ausland kann.
- Dein ERP- oder EDI-System, falls du eins hast. EDI bleibt mit Zustimmung bis Ende 2027 erlaubt, danach nur, wenn sich die Daten vollständig in ein normgerechtes Format übertragen lassen.
- Kostenlose Open-Source-Werkzeuge. Quba zeigt E-Rechnungen lesbar an. Das Mustangproject erzeugt und prüft ZUGFeRD- und Factur-X-Dateien, eher für Entwickler. Den offiziellen KoSIT-Validator für XRechnung gibt es ebenfalls als Open Source.
- Vera. Offenlegung: Wir bauen Vera. Vera erstellt E-Rechnungen nach EN 16931, mit eigenen Profilen für 21 Länder, darunter XRechnung, Factur-X, Peppol BIS, CIUS-RO und HR-CIUS. Die übrigen EU-Länder laufen über den allgemeinen Peppol-Standard. Die Profile sind gegen den offiziellen KoSIT-Validator getestet, die Buchungen gehen als DATEV-Export an deine Steuerberatung. Bis zu 5 Rechnungen im Monat sind kostenlos, ohne Anmeldung. Vera erstellt die Datei; nationale Formate wie FatturaPA (Italien) oder FA(3) (Polen) und den Versand über das Peppol-Netz übernimmt Vera nicht.
Egal womit: Schick deinem wichtigsten Kunden eine Testrechnung, bevor es ernst wird.
Häufige Fragen
Muss ich Rechnungen an Geschäftskunden im EU-Ausland als E-Rechnung schicken?
Bis 30. Juni 2030 nicht, solange du im Land deines Kunden keine Niederlassung hast. Papier geht immer, PDF oder E-Rechnung mit Zustimmung deines Kunden. Ab 1. Juli 2030 müssen es E-Rechnungen nach EN 16931 sein.
Gilt die französische E-Rechnungspflicht für deutsche Unternehmen?
Nicht ohne Niederlassung in Frankreich, auch nicht mit französischer USt-Nummer. Dein französischer Kunde meldet den Einkauf selbst per E-Reporting.
Warum will mein italienischer Kunde eine XML-Rechnung?
Er muss deine Rechnung bis zum 15. des Folgemonats über SdI melden (TD17, TD18, TD19). Eine strukturierte Datei erspart ihm das Abtippen. Eine Pflicht für dich folgt daraus nicht.
Was ändert sich 2030 mit ViDA?
Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Leistungen müssen E-Rechnungen nach EN 16931 sein, spätestens 10 Tage nach der Leistung. Die Daten gehen beim Ausstellen an die Steuerbehörde, die Zusammenfassende Meldung fällt weg.
Was gilt, wenn ich im Ausland eine Niederlassung oder eine USt-Registrierung habe?
Ist eine Niederlassung im Land an der Leistung beteiligt, gelten dort die vollen Regeln. Eine USt-Registrierung allein reicht meist nicht, in Rumänien möglicherweise doch, in Spanien ist es ungeklärt. Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Quellen
Stand 10. Oktober 2026.
- Deutschland: Umsatzsteuergesetz § 14, § 14a, § 14b, § 19, § 27; BMF-Schreiben vom 15.10.2025; BMF-FAQ zur E-Rechnung
- EU: Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA)
- Frankreich: impots.gouv.fr, FAQ „Je découvre la facturation électronique“
- Italien: D.Lgs. 127/2015 (Normattiva)
- Polen: ksef.podatki.gov.pl, Fragen und Antworten zu KSeF 2.0
- Spanien: Real Decreto 238/2026 (BOE); AEAT-Mitteilung vom 7.10.2026 zu den Fristen
- Belgien: efacture.belgium.be, „Pour qui la facturation électronique deviendra-t-elle obligatoire ?“
- Kroatien: Porezna uprava, FAQ Fiskalizacija 2.0 (Fragen 8 und 37)
- Rumänien: legislatie.just.ro
- Slowakei: Gesetz 385/2025 Z. z. (Slov-Lex)
- Niederlande: Rijksoverheid, Mitteilung vom 11.9.2026
- Österreich: Unternehmensserviceportal, E-Rechnung
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